Tools zur CSR-Berichterstattung im Vergleich

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(Foto: fotolia.de/undrey)

Mit CSR-Reporting-Tools ist es wie mit einer Steuer-Software: Man möchte ihre unterstützende Funktion nicht missen, wenn man ihre Vorteile einmal kennt. Tools gibt es inzwischen viele, denn die Datensammlung mit Excel und Co. stößt bekanntlich irgendwann an ihre Grenzen. Mit einer speziellen Software verwalten Sie die Daten einheitlich an einem Ort, sparen Zeit und machen den gesamten Prozess komfortabler. Nur welches Tool ist das richtige für Ihr Unternehmen? Wir haben den Vergleich für Sie gemacht.

 

Gut sind die Tools alle, die wir für Sie in einer Tabelle zusammengefasst haben. Um herauszufinden, welches am besten zu Ihrem Unternehmen passt, sollten Sie zunächst die Anforderungen an Ihre Software kennen. Auch einige Grenzen sollten klar sein:

  1. Wollen Sie einen Standort oder mehrere Standorte damit abfassen?
  2. Brauchen Sie ein komplexes Rollenmanagement und/oder eine Workflow-Steuerung?
  3. Sollen weitere Managementsysteme Ihres Unternehmens, wie EMAS oder ISO-Normen integriert werden?
  4. Wie schnell soll die Implementierung der Software gehen?
  5. Welches Budget steht zur Verfügung?
  6. Welche CSR-Richtlinien wollen oder müssen Sie abdecken?

Sind diese ersten Fragen geklärt, können Sie sich auf dem CSR-Software-Markt umschauen.

Die CSR-Reporting-Tools im Vergleich

Mit allen vorgestellten Tools erfüllen Sie die EU-Berichtspflicht. Einige Anbieter sind breiter aufgestellt und bieten neben GRI auch DNK und andere Nachhaltigkeitsrichtlinien an. Für Energie- und CO2-Reportings leistet dies etwa 360report. Zusätzlich bietet CSRmanager als modulares Tool aus dem unteren bis mittleren Preissegment auch die Implementierung ganz individueller Leitfäden sowie aktuelle Standards zu Menschen- und Arbeitsrecht an. Diese hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an bestehende hausinterne Management- und Erfassungssysteme ist sicher das größte Plus des CSRmanagers – das gibt es sonst nur bei „großen Lösungen“. Am breitesten aufgestellt ist hier das teurere Tool von enablon.

Sahen die meisten Reporting-Tools vor ein paar Jahren noch aus, als entstammten sie der Windows98-Ära, setzen die Anbieter heute mehrheitlich auf farbige Diagramme und eine insgesamt saubere Optik. Wie gut sich die Tools in der Anwendung machen, können Sie meist in kostenlosen Live-Demos ansehen.

 

Wer ein hochkomplexes System mit mehreren Standorten und vielen verschiedenen Berechtigungen aufbauen will, ist mit einem der größeren Anbieter wie cr360 gut beraten. Diese erfordern allerdings auch ein größeres Budget und die Implementierung gestaltet sich entsprechend aufwendiger. Meist sind auch Software-Schulungen nötig, es sei denn, Sie wollen ein bestehendes SAP-System auch für Ihr Nachhaltigkeitsreporting ausbauen.

Wenn Sie neben dem CSR-Reporting auch das CSR-Management verbessern wollen, achten Sie auf die zusätzlichen Services der Anbieter. Oft gibt es Schulungen, die über die technische Implementierung hinausgehen.

Auch mit einem kleineren Budget sollten Sie überlegen, ob sich langfristig eine teurere Software rentiert, die später mühelos erweitert werden kann. Bei modular strukturierten Tools geht so etwas.

In der folgenden Tabelle sind sieben bekannte und gute Tools mit ihren prägnantesten Merkmalen und einer preislichen Orientierung für Sie aufgelistet.

Software-Tool Preiskategorie* Merkmale Für wen?
cr360 €€€ flexibler Formeleditor; klare Struktur. Fokus liegt traditionell auf CO2 Bilanzen, EHS sowie Produkttracking entkang der Lieferkette. Große Unternehmen
CR-Kompass 0-€ einziges kostenloses Tool, dafür aber auch reduzierte Funktionen und Bedienbarkeit. Direkte Schnittstelle zur DNK-Datenbank. Eher kleine Unternehmen/KMU, insbes. DNK-Berichte
CSRmanager €-€€ intuitive Nutzerführung, Einbindung eigener Leitfäden, eigenes Design etc möglich, Importfunktion älterer Berichtsinhalte, automatische Berechnung von Energie und CO2 on Board Mittelstand, auch mit mehreren Standorten, besondere Angebote für Banken und Finanzdienstleister
enablon & enablon publisher €€-€€€ Zahlung pro Report möglich, modular und sehr flexibel; umfassende Abdeckung aller Nachhaltigkeits-Reportings. Der Haken: Implementation ist sehr Beratungsaufwändig. Für einzelne Berichte empfielt sich enablon publisher mit einer Bezahlung pro Bericht. Für alle Unternehmensgrößen geeignet, allerdings traditionell Fortune 500-Ausrichtung
SAP €€€ Integrierbar in andere SAP-Workflows; Performance Management mit Score-Cards. Der Haken: Funktioniert nur für SAP Kunden. Große Unternehmen
Tofuture €€ Learning Academy; internes Benchmarking möglich, mit finnischen Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich gemeinsam entwickelt und optimiert Mittelstand und größere Unternehmen
WeSustain €€ Modular und flexibel erweiterbar, Standardmapping, hoch kollaborativ, Materialitäts- und Performanceanalysen, Reports auf Knopfdruck, autom. Berechnung von CO2-Äquivalenten Mittelstand bis große Unternehmen, auch länderübergreifend mit mehreren Standorten
360report Automatischer Fließtext-Generator, automatische Diagrammerstellung, sowie automatische Materialitätsanalyse. Recht starres Indikatorenset. KMU, die besonders viel automatisch generieren lassen wollen. Der Haken daran: Keine Flexibilität bei Textlängen

* Preiskategorien: 0 = kostenlos | € = < 3.500,- | €€ = 3.500-20.000,- | €€€ = i.d.R. >20.000

Unsere Liste enthält nur eine Auswahl an CSR-Software und erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Weitere interessante Informationen finden Sie auch in diesem etwas älteren Vergleich von brands & values.

Quelle: UmweltDialog
CSRmanager - CSR einfach machen

Die 10 wichtigsten Tipps und Fehler beim CSR-Reporting

CSRmanager - CSR einfach machen

(Foto: fotolia.com/everythingpossible)

Im März 2017 wurde die CSR Berichtspflicht von der Bundesregierung verabschietet. Für tausende Firmen gilt damit erstmals die EU-Reportingpflicht zu Nachhaltigkeitsthemen. Bis Ende April mussten die ersten Unternehmen ihre Berichte bereits abgeben. Für die vielen anderen nachhaltig aktiven Firmen, die ihr Reporting jetzt in Angriff nehmen wollen, hat der Berater Mel Wilson aus Kanada in einem sehr guten Blog-Beitrag die zehn wichtigsten Tipps und Fehler aufgelistet. Hier finden Sie alle auf einen Blick.

 

The Dos:

  1. Do think of sustainability reporting as a year-round process, not an annual project.
  2. Do monitor and manage your Sustainability data all year round.
  3. Do engage an external assurance practitioner, at least for the complicated performance indicators.
  4. Do print a few copies of your Sustainability Report for special occasions but otherwise post your report on your website.
  5. Do address the UN’s Sustainable Development Goals in your report.

 

The Dont’s

  1. Don’t include a lot of pictures of smiling children, butterflies, and other „feel good“ images.
  2. Don’t fill your report with useless information.
  3. Don’t report raw data and call it information.
  4. Don’t make the report purely retrospective; include information about your goals and plans.
  5. Don’t hire just anyone to provide assurance on your report.

 

Den ausführlichen Blogbeitrag lesen Sie hier.

Sind Sie schon auf die CSR-Berichtspflicht vorbereitet? Mehr dazu in unserem Dossier!

Quelle: Umweltdialog

CSR-Berichtspflicht: Das müssen Unternehmen beachten

(Fotocredit: Mehmet Dilsiz / Fotolia.com)

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich die CSR-Berichtspflicht der EU-Kommission (Richtlinie 2014/95/EU) beschlossen. Einer Verabschiedung des Gesetzes steht nun deshalb nichts mehr im Wege. Die Richtlinie ist zwingend bis zum 6. Dezember 2016 in deutsches Recht umzusetzen und regelt die Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen. Dafür müssen Unternehmen einiges beachten.

 

Wer ist betroffen?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen, jeweils mit mehr als 500 Mitarbeitern, das Gesetz anwenden und eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Damit orientiert sich das BMJV in dem Gesetzesentwurf 1:1 an den Vorgaben der CSR-Richtlinie.

Wann beginnt der Berichtszeitraum?

Die neuen Berichterstattungspflichten betreffen erstmalig Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen.

Was sind die Inhalte der neuen Berichtspflicht?

Die betroffenen Unternehmen sollen in dieser Erklärung Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung machen. Zudem ist es erforderlich, zu den o.g. Aspekten jeweils die Beschreibung der verfolgten Konzepte, der angewandten Due-Diligence-Prozesse, die Ergebnisse dieser Konzepte, die wesentlichen Risiken sowie die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren anzugeben. Falls ein Unternehmen aber beispielsweise über kein Konzept zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfügt, hat es dies anstelle der geforderten Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung klar und begründet zu erläutern. Angaben zur Diversität sind v.a. von börsennotierten Unternehmen anzuwenden und in deren handelsrechtlich bereits bestehende Erklärung zur Unternehmensführung einzubetten.

Welche Form muss der Bericht haben?

Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung des Lageberichts um eine sogenannte „nichtfinanzielle Erklärung“ vor, andererseits sollen zudem börsennotierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung über ihr Diversitätskonzept berichten. Durch den Regierungsentwurf wird den Unternehmen nun explizit die Möglichkeit eingeräumt, von der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung auf Angaben im (Konzern-)Lagebericht zu verweisen (§ 289 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 315b Abs. 1 Satz 3 HGB-E). Das erlaubt es insbesondere integriert berichtenden Unternehmen mit umfangreichen nichtfinanziellen Informationen im (Konzern-)Lagebericht, auf eine Doppelberichterstattung zu verzichten.
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Kann ein Unternehmen von der Berichtspflicht freigestellt werden?

Unter bestimmten Bedingungen können in eng begrenzten Ausnahmefällen Angaben mit erheblicher nachteiliger Wirkung für das berichtspflichtige Unternehmen weggelassen werden. Zudem gibt es eine Konzernbefreiung für die Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung, sofern ein berichtspflichtiges Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen wird, das selbst eine nichtfinanzielle Erklärung im Einklang mit der CSR-Richtlinie abgibt.

Welche Standards gelten für die Berichterstattung?

Eine Orientierung an anerkannten Rahmenwerken für die Berichterstattung ist zulässig. Allerdings müssen natürlich die vom Gesetz geforderten Mindestinhalte dadurch abgedeckt werden. Zudem ist zu erklären, welches Rahmenwerk herangezogen wurde. Die Bundesregierung empfiehlt die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), des UN Global Compact (COP) sowie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Wann ist der Veröffentlichungszeitraum?

Das Gesetz sieht eine Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht vor. Aufgrund der Erkenntnis, dass einige Unternehmen Schwierigkeiten bei der zeitgleichen Veröffentlichung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen bekommen könnten, gestattet das Gesetz die Veröffentlichung der geforderten Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag) im Rahmen eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts (z.B. Nachhaltigkeitsbericht) mit Bezug auf dasselbe Geschäftsjahr mit demselben Inhalt. Dabei muss allerdings im Lagebericht ein Verweis auf die Unternehmenswebsite enthalten sein, auf der dieser gesonderte Bericht veröffentlicht wird.

Was passiert, wenn ein berichtspflichtiges Unternehmen den Vorgaben nicht nachkommt?

Der Gesetzentwurf sieht im Falle einer Nichterfüllung Bußgeldstrafen vor. Diese können sich auf bis zu zehn Millionen Euro belaufen. Berechnet werden die Bußgelder aufgrund von Umsatz und Gewinn des Unternehmens.

Was ändert sich bei der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f bzw. § 315d HGB-E)?

Die bisherige Berichterstattungspflicht für börsennotierte Unternehmen wird um die Beschreibung des Diversitätskonzepts bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ausgedehnt. Die Ziele des Diversitätskonzepts sind ebenso zu erläutern wie die Art und Weise der Umsetzung sowie die im Geschäftsjahr erzielten Ergebnisse.

Was bedeutet das für die Arbeit der Aufsichtsräte?

Der Entwurf nimmt den gesonderten nichtfinanziellen Bericht explizit in das Pflichtenheft des Aufsichtsrats gem. §§ 170, 171 AktG auf. Demnach muss der Aufsichtsrat seine Prüfung künftig auch auf die nichtfinanzielle Erklärung (als Teil des Lageberichts) bzw. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht ausdehnen, falls ein solcher erstellt wurde.

Muss der Bericht extern geprüft werden?

Eine externe inhaltliche Prüfung der Angaben ist nicht verpflichtend. Bei einer freiwilligen Prüfung hat das Unternehmen das Prüfungsurteil zu veröffentlichen. Bei Veröffentlichung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach Durchführung der regulären Abschlussprüfung ist spätestens sechs Monate nach dem Abschlussstichtag eine ergänzende Prüfung im Hinblick auf die Abgabe des nichtfinanziellen Berichts durchzuführen. Eine Ergänzung im Bestätigungsvermerk ist gleichwohl nur dann vorgesehen, wenn die Vorlage innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht erfolgt ist.

Was sind jetzt die wichtigsten Handlungsempfehlungen?

Experten empfehlen in einer ersten kurzen Wesenlichkeitsanalyse zu untersuchen, welche inhaltlichen Lücken bezüglich der vorgegebenen nichtfinanziellen Themengebiete im Unternehmen bestehen, wie diese geschlossen werden können und in welcher Form darüber berichtet werden kann. Dabei ist es ratsam, geltendes und künftiges Recht sowie freiwillig anzuwendende Standards parallel zu berücksichtigen. Diese Analyse sollte zügig abgeschlossen sein, da die Berichtsperiode i.d.R. bereits am 1. Januar 2017 beginnt.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich rechtzeitig zu überlegen, ob und wenn ja in welchem Umfang Software-Tools zum Einsatz kommen. Hier empfiehlt sich das modular erweiterbare und individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse anpassbare Tool CSRmanager.

Zusammenstellung anhand der guten Überblicke zu Pflichten, Regeln und Sanktionen, den jüngst die Rechts- und Finanzexperten von pwc und der IHK Frankfurt vorgelegt haben.

Weitere Informationen zur CSR-Berichtspflicht erhalten Sie auch hier.

Quelle: UmweltDialog

Sind Sie auf die CSR-Berichtspflicht vorbereitet?

CSRmanager in der Anwendung

Ab 2017 kommt die CSR-Berichtspflicht. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen, für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Nach dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung jetzt beschlossen hat, müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.

 

Wie eine Software Sie beim CSR-Reporting unterstützt

Mit der Organisation der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlichen Kennzahlen verbinden viele Organisationen einen großen zeitlichen und personellen Aufwand. Wie dieser Prozess optimiert wird, zeigt macondo publishing mit der Reporting-Software „CSRmanager“.

CSRmanager Vorteile auf einen Blick.

Beim CSRmanager handelt es sich um eine professionelle Software, die es Unternehmen ermöglicht, ihr Nachhaltigkeitsengagement zu erfassen, zu managen und nach internationalen Standards zu reporten. Dazu zählen neben GRI-konformen Nachhaltigkeitsberichten z.B. auch ISO-Normen, Umwelt- und Sozialaudits, Compliance-Regeln sowie branchenspezifische Standards. Darüber hinaus lässt sich das Tool vielseitig modular erweitern und an die jeweiligen Kundenbedürfnisse anpassen.

 

Dr. Elmer Lenzen.

„Reportinganforderungen an Unternehmen steigen stetig. Eine professionelle Software kann Sie dabei unterstützen, den Durchblick zu bewahren und Ihre Nachhaltigkeitsdaten nach internationalen Standards zu reporten.“

Dr. Elmer Lenzen, Geschäftsführer macondo publishing GmbH und Herausgeber des Reporting-Tools CSRmanager.