Konfigurieren Sie Ihr
eigenes Verantwortungsmanagement.

Der CSRmanager® ist auf die Erfüllung regulatorischer Anforderungen ausgerichtet und orientiert sich daher stark an vordefinierten Standards:

ESG-Report nach ESRS

– Ab 2024 neue Anforderungen hinsichtlich des ESG-Reportings
– Anwendungskreis deutlich ausgeweitet auf kapitalmarktorientierte Unternehmen, nicht-kapitalmarktorientierte große Unternehmen und Konzerne mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten.
– Berichterstattung erfolgt nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
– ESG-Reporting ist verpflichtend im Lagebericht als „Sustainability Statement“ zu integrieren
– Qualitative Aussagen zur Strategie und Ambitionsniveau und quantitative Angaben KPIs.

Der CSRmanager® unterstützt sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres ESG-Reports nach ESRS.

CSR-Report nach GRI

– GRI ist weltweit der führende Berichtsstandard
– Empfiehlt sich als Norm für Nachhaltigkeits- und CSR-Reports außerhalb der Europäischen Union.
– Internationale Vergleichbarkeit
– Rahmenwerk setzt sich aus vier Reihen von Standards zusammen: Prinzipien der Berichterstattung, ökologische, ökonomische und soziale Indikatoren
–  Verlangen genau definierte Kennzahlen zu den Dimensionen der Nachhaltigkeit
– Wesentlichkeitsanalyse vorausgesetzt

Der CSRmanager® unterstützt sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres CSR-Report nach GRI.

Klimareport nach GHG Protokoll

– Greenhouse Gas Protocol (kurz: GHG Protokoll) misst Treibhausgasemissionen für Unternehmen, Institutionen oder sogar Städte und Länder
– Emissionen werden entlang des gesamten Produktzyklus bzw. entlang des gesamten Tätigkeitsfelds betrachtet
–  Erfassung von direkten als auch indirekten Emissionen.
– Standardisierte Herangehendweisen , um den realistischen und fairen Ausstoß von Treibhausgasen zu ermitteln, und
– die Kosten für die Erstellung von CO2-Bilanzen reduziert und die Erstellung somit vereinfacht.

Der CSRmanager® unterstützt sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres Klimareport nach GHG Protokoll.

Lieferketten-Report nach LkSG

– Unternehmen müssen ab 1000 MA des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ( § 3LkSG) einhalten.
– Gemäß LkSG müssen Unternehmen ein angemessenes Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette einführen,
– das menschenrechtliche Risiken in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen analysiert
– und regelmäßiger Risikoanalysen durchführen.
– Die Ergebnisse sind jährlich einen Bericht bei der zuständigen Behörde BAFA einzureichen.

Der CSRmanager® unterstützt sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres Lieferketten-Reports und der jährlichen Risikoanalysen.

Konzernlagebericht nach DRS20

– Standard regelt die Lageberichterstattung für alle Mutterunternehmen, die einen Konzernlagebericht gemäß § 315 HGB aufzustellen haben
– Er empfiehlt eine entsprechende Anwendung auf den Lagebericht gemäß § 289 HGB.
– Ziel ist es, Rechenschaft über die Verwendung der anvertrauten Ressourcen im Berichtszeitraum zu legen und
– Informationen zur Verfügung zu stellen, die ein zutreffendes Bild vom Geschäftsverlauf, von der Lage und von der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sowie von Chancen und Risiken zu machen.

Der CSRmanager® unterstützt sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres Konzernlagebericht nach DRS20